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Businessbike-Leasing über den Arbeitgeber.

Wir beraten Sie gerne!

Seit 2012 sind Firmenfahrräder gesetzlich dem Dienstwagen gleichgestellt. Der Arbeitnehmer darf sein Traumbike über den Arbeitgeber leasen und auch privat nutzen. Es muss aber monatlich mit nur einem Prozent vom Listenpreis versteuert werden. Sie können Ihr Traumbike ganz leicht über eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttolohn bezahlen. Sie wollen mehr zum Thema Businessbike-Leasing wissen? Dann schauen Sie doch einfach bei uns vorbei, wir beraten Sie gerne!